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BAUEN & PLANEN Flächennutzungsplan FNP Offenlage
Gemeinde Großrosseln - Karlsbrunn

Änderung Flächennutzungsplan Offenlage

Planbezeichnung: „Photovoltaikanlage TA Warndt“
"Sonderbaufläche Photovoltaik" und "Grünfläche" mit "Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit der Zweckbestimmung Biotopentwicklung" statt "Gewerbliche Baufläche"


Planungsziel
Die Gemeinde Großrosseln hat mit Schreiben vom 22.03.2010 beantragt, den Flächennutzungsplan im Bereich ehemalige Tagesanlage Warndt in Karlsbrunn zu ändern. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auf einem Teilstück des ehemaligen Bergbaustandortes eine großflächige Photovoltaikanlage errichten zu können.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, jedoch in einem räumlich größeren Umfang, von dem die Flächennutzungsplanung lediglich in oben dargestellten Bereich betroffen ist.
Das Planverfahren verfolgt das vorrangige Ziel, einen Teil der Fläche der ehemaligen Tagesanlage Warndt umzuwidmen, um die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einer Bruttofläche von etwa 7 ha zu ermöglichen. Der nordöstlich anschließende, als Biotop kartierte Bereich des ehemaligen Absinkweihers soll zukünftig nicht mehr gewerblich genutzt werden. Dieser umfasst eine Bruttofläche von etwa 1,8 ha.
Das gesamte Areal der ehemaligen Tagesanlage ist derzeit im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken als „Gewerbliche Baufläche“ gekennzeichnet. Der Bereich für die angestrebte Photovoltaikanlage soll zukünftig als „Sonderbaufläche Photovoltaik“, der Bereich des ehemaligen Absinkweihers als „Grünfläche“ mit „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit der Zweckbestimmung Biotopentwicklung“ dargestellt werden.
Wegen unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Wohngebiet enthält der Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebietes die Nutzungsbeschränkung „Immissionsschutz beachten“.
Die Flächennutzungsplanung unterstützt das oben genannte Vorhaben. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass oben erwähnter Bebauungsplan erst bei Entlassung des Geländes aus der Bergaufsicht Rechtskraft erlangen kann.


Auslegungszeit
Die Änderungs- und Ergänzungsabsicht für den Flächennutzungsplan wird vom 07.07.2010 bis 07.08.2010 werktags, außer samstags, während der Dienststunden beim Amt für Bauen, Umwelt und Planung des Regionalverbands Saarbrücken im Südflügel des Schlosses, Zi. 176, Saarbrücken, Schlossplatz zur Einsicht ausgelegt..

Begründung

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UE Check

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Verfahrensvermerke

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