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Betreuungsbehörde |
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Was bedeutet Betreuung und wem hilft sie?
Durch das bereits 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz wurden Vormundschaft und Pflegschaft und damit die Entmündigung abgeschafft. Das Betreuungsgesetz stellt das Recht der Betroffenen auf weitest gehende Selbstbestimmung in den Vordergrund.
Betreuung hilft volljährigen Personen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Betroffene können wir alle sein.
Die Hilfe erfolgt durch gerichtliche Bestellung einer Person, die die Betroffene/den Betroffenen unterstützt und rechtlich für sie/ihn handeln kann.
Welche Aufgaben hat die Betreuungsbehörde?
Wir bieten Ihnen Information, Beratung und praktische Unterstützung
- in Fragen der gesetzlichen Betreuung
- bei Einführung und Fortbildung als Betreuerin/ Betreuer
- zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen
in Einzelgesprächen und Informationsveranstaltungen.
Wir unterstützen die Amtsgerichte in Betreuungsverfahren und schlagen geeignete Betreuerinnen und Betreuer vor.
Wir werben Menschen, die als Betreuerin/Betreuer bestellt werden sollen.
Wir fördern und unterstützen die Arbeit der Betreuungsvereine.
Was können Sie für andere tun?
Wenn Sie sich sozial engagieren wollen, können Sie mit Ihrer Lebenserfahrung und Ihrem Wissen Menschen, die Unterstützung brauchen, helfen. Sie können ehrenamtlich Betreuungen übernehmen.
Wenn Sie mehr wissen wollen oder sich für das Ehrenamt Betreuerin/Betreuer interessieren, wenden Sie sich an uns!
Weitere Informationen zu Broschüren, Formularen und Kontakten finden Sie hier:
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht |
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Weiterbildung |
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Informations- und Medienzentrum |
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